Häufige Fragen zu Grünwelt-Wärmestrom

Von Anbieterwechsel bis Zählerstand

Fragen zu Wärmestromtarifen

Mit den günstigen Tarifen von Grünwelt Wärmestrom können jetzt auch Kunden mit Nachtspeicherheizung und Wärmepumpe sparen. Da Sie den Strom abends und in der Nacht beziehen, ist der Preis in diesem Zeitfenster deutlich günstiger. Da wir im Sinne unserer Kunden stets effizient und kostenbewusst arbeiten, können wir zusätzliche Preisvorteile an Sie weiterreichen und Ihnen einen dauerhaft günstigen Wärmestrompreis anbieten. Gleichzeitig erhalten Sie von uns 100% nachhaltigen Ökostrom und leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz.

Alle Kunden mit einer Nachtspeicherheizung oder einer Wärmepumpe können zu den günstigen Tarifen von Grünwelt Wärmestrom wechseln. Ihr Stromverbrauch kann maximal 100.000 kWh pro Jahr betragen. Sie benötigen lediglich Ihre Zählernummer und die Kundennummer Ihres bisherigen Versorgers. Diese Angaben finden Sie üblicherweise auf Ihrer letzten Jahresabrechnung.

Eine Nachtspeicherheizung ist eine elektrisch betriebene Heizung, die durch Strom Wärme erzeugt. Der elektrische Strom wird zu bestimmten Zeiten (meistens in der Nacht) genutzt, um den Wärmespeicher aufzuheizen und die Wärme danach schrittweise wieder abzugeben. Der Verbrauch einer Nachtspeicherheizung wird über einen speziellen Zähler gemessen. Dieser misst den normalen Haushaltsstromverbrauch tagsüber („Hochtarif-Zeitfenster“) sowie den Wärmestromverbrauch in der Nacht („Niedertarif-Zeitfenster).

Eine Wärmepumpe ist eine technische Vorrichtung, welche die gespeicherte Wärme aus Erde, Wasser oder Luft unter Einsatz von elektrischer Energie sammelt und im Haushalt als Wärme abgibt. Das Prinzip ähnelt dabei einem Kühlschrank mit umgekehrter Funktionsweise. Auch in der Wärmepumpe kommt dabei ein Kältemittel zum Einsatz, das allerdings Wärme statt Kälte erzeugt. Nachdem die Wärme im Haushalt abgegeben wurde, kühlt sich das Kältemittel wieder ab und der Kreislauf in der Wärmepumpe beginnt von Neuem.

Insgesamt sind drei Zähler-Typen im Wärmestrombereich geläufig:

Gemeinsamer Doppeltarifzähler (HT/NT) zusammen mit Haushaltsstrom: In dieser Konstellation ist im gesamtem Haushalt nur ein einziger Zähler vorhanden, der intern über zwei sogenannte Zählwerke verfügt. Diese Zählwerke erfassen den Stromverbrauch tagsüber (im sogenannten Hochtarif-Zeitfenster) und nachts für den Wärmestromverbrauch (Niedertarif-Zeitfenster). Bei einem Wechsel zu Grünwelt Wärmestrom geben Sie die Zählernummer dieses Zählers an und erhalten von uns sowohl den Haushaltsstrom als auch den Wärmestrom geliefert.

Getrennter Eintarifzähler nur für Wärmestrom: In dieser Konstellation ist im Haushalt ein getrennter Zähler für den Haushaltsstromverbrauch vorhanden und ein getrennter Eintarif-Zähler für den Wärmestromverbrauch. Bei einem Wechsel zu Grünwelt Wärmestrom geben Sie nur die Zählernummer des getrennten Wärmestrom-Zählers an, da der getrennt laufende Haushaltsstrom nicht Teil der Lieferung ist.

Getrennter Doppeltarifzähler nur für Wärmestrom: In dieser Konstellation ist im Haushalt ein getrennter Zähler für den Haushaltsstromverbrauch vorhanden und ein getrennter Doppeltarif-Zähler für den Wärmestromverbrauch. Bei einem Wechsel zu Grünwelt Wärmestrom geben Sie nur die Zählernummer des getrennten Wärmestrom-Zählers an, da der getrennt laufende Haushaltsstrom nicht Teil der Lieferung ist.

Sofern Sie über einen separaten Zähler für den Haushaltsstrom und einen separaten Zähler für den Wärmestrom verfügen, spricht man von einer „getrennten Messung“, da für jeden Zähler eine eigenständige Stromlieferung mit einem eigenständigen Vertrag existiert. In diesem Fall wird durch einen Wechsel zu Grünwelt Wärmestrom nur Ihr Wärmestromverbrauch durch uns abgerechnet. Für Ihren Haushaltsstrom können Sie auf unserer Internetseite im Bereich „Strom“ einen separaten Vertrag mit uns abschließen.

Sofern Sie über einen einzigen Zähler (einen Doppeltarifzähler) verfügen, der sowohl den Haushaltsstrom als auch den Wärmestromverbrauch zusammen misst, spricht man von einer „gemeinsamen Messung“. Dabei wird der Haushaltsstrom auf Ihrem Zähler als sogenannter HT-Anteil („Hochtarif“) und Ihr Wärmestrom über den NT-Anteil („Niedertarif“) ausgewiesen. Durch Ihren Wechsel zu Grünwelt Wärmestrom wird dann sowohl der Haushaltsstrom, als auch der Wärmestrom in einem einzigen Vertrag durch uns abgerechnet. Für den Haushalts- und Wärmestromverbrauch gelten jeweils unterschiedliche Preise, die Sie im Rahmen Ihrer Bestellung angezeigt bekommen.

Sofern Sie einen getrennten Zähler für den Haushaltsstrom besitzen, wird dieser nicht von uns im Wärmestromtarif beliefert. Gerne beliefern wir Ihren Haushaltsstromzähler mit einem der günstigen Grünwelt-Stromtarife. Da ein getrennter Zähler einen separaten Wechsel erfordert, ist ein Neuabschluss erforderlich. Auf unserer Internetseite können Sie aus einem breiten Angeboten an Tarifen für Ihren Haushaltsstrom wählen.

Ihr Wechsel zu Grünwelt Energie

Durch einen Wechsel zu einem Stromtarif von Grünwelt Energie profitieren Sie gleich mehrfach: Wir bieten durch eine schlanke Organisation kostengünstige Tarife und liefern Ihnen 100% nachhaltigen Ökostrom mit TÜV NORD-Zertifikat aus europäischer Wasserkraft. Das ist gut für die Umwelt und schont gleichzeitig Ihren Geldbeutel. Selbstverständlich sparen wir nicht am Service – unsere freundlichen Servicemitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen rund um Ihre Energieversorgung.

Jeder Stromkunde mit eigenem Zähler kann bequem und sicher zu uns wechseln. Dazu tragen Sie zunächst Ihre Postleitzahl und Ihren Verbrauch in unseren Tarifrechner ein und erhalten danach ein unverbindliches Preisangebot. Danach klicken Sie einfach auf die "Bestellen"-Schaltfläche und wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Bestellvorgang - natürlich über eine verschlüsselte Verbindung. Am Ende erhalten Sie eine Bestellbestätigung, die Sie für Ihre Unterlagen ausdrucken können. Bereits wenige Tage später erhalten Sie von uns Ihre Vertragsbestätigung. Inzwischen übernehmen wir bereits alle Formalitäten. Wir kündigen bei Bedarf Ihren alten Stromvertrag und schalten ohne Unterbrechung der Stromversorgung punktgenau zum Liefertermin auf unsere günstigen Tarife um.

Wenn Sie in einer Wohnung mit eigenem Stromzähler zur Miete wohnen, können Sie problemlos zu uns wechseln. Das Gleiche gilt, wenn Sie in einem Haus zur Miete wohnen. Falls Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen und keinen eigenen Stromzähler besitzen, sollten Sie Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung auf einen Wechsel zu uns ansprechen, da der Zähler womöglich gemeinschaftlich für mehrere Bewohner genutzt wird.

Für Ihren Stromanbieterwechsel benötigen Sie die Nummer Ihres Stromzählers, den Stromverbrauch des vergangenen Jahres sowie die Kundennummer bei Ihrem bisherigen Versorger. Alle Angaben finden Sie im Regelfall auf Ihrer letzten Stromabrechnung. Wir benötigen für Ihre Bestellung weiterhin Ihre Lieferanschrift sowie bei Bedarf eine Einzugsermächtigung oder ein SEPA-Mandat. Alle Daten werden über eine verschlüsselte Verbindung entgegengenommen und nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt.

Ihren bestehenden Stromvertrag müssen Sie im Regelfall nicht selbst kündigen, da Sie uns im Rahmen Ihres Auftrags eine Vollmacht zur Kündigung erteilen können. Wir kündigen dann für Sie Ihren alten Stromvertrag pünktlich zum Liefertermin und übernehmen alle Formalitäten. Einzige Ausnahme: Wenn Sie aufgrund einer Preisanpassung oder einer anderen kurzfristigen Kündigungsmöglichkeit zu uns wechseln möchten, sollten Sie Ihren Vertrag aufgrund der knapp bemessenen Zeit selbst kündigen. In diesem Falle teilen Sie uns bitte das Enddatum Ihres Vertrags bei der Bestellung mit.

Nein, es sind keine weiteren Verträge notwendig, mit Ihrem Auftrag an uns haben Sie alles Notwendige bereits erledigt.

Nein, für den Wechselvorgang zu uns werden selbstverständlich keine Kosten fällig.

Falls Sie bereits Kunde bei Grünwelt Energie sind und sich für eine erneute Bestellung interessieren, rufen Sie uns bitte an – unser freundlichen Service-Experten prüfen gerne gemeinsam mit Ihnen, welche Möglichkeiten für Ihren Vertrag bestehen. Unseren Kundenservice erreichen Sie über unsere Kontaktadressen.

Liefertermin: Wie lange dauert der Wechsel?

Für den Wechsel des Stromversorgers gelten gesetzlich vorgegebene Fristen, an die sich alle Anbieter halten müssen. Wenn Ihr bisheriger Vertrag keine längeren Kündigungsfristen vorsieht, benötigen wir etwa vier Wochen von Ihrer Bestellung bis zu Ihrer Belieferung. Sie erhalten von uns zunächst kurz nach Ihrer Bestellung eine Vertragsbestätigung mit einem voraussichtlichen Lieferbeginn. Danach kündigen wir Ihren alten Stromliefervertrag und melden Ihre Lieferstelle beim zuständigen Netzbetreiber an. Sowohl der bisherige Lieferant als auch der Netzbetreiber müssen uns diese Schritte bestätigen. Haben wir von beiden grünes Licht, informieren wir Sie sofort über die guten Nachrichten mit einer Lieferbestätigung.

Wir geben uns größtmögliche Mühe, Ihren Wunsch-Liefertermin einzuhalten. Für den Anbieterwechsel sind wir allerdings auch auf die Zusammenarbeit mit Ihrem bisherigen Anbieter und dem Netzbetreiber vor Ort angewiesen. Falls es hier ein Problem geben sollte, informieren wir Sie natürlich umgehend und kümmern uns sofort um eine Lösung, um Sie schnellstmöglich versorgen zu können.

Ja, auch wenn Ihr alter Vertrag noch eine Restlaufzeit hat, können Sie uns gerne vorab eine Bestellung übermitteln. Die Restlaufzeit Ihres alten Vertrags kann bis zu 12 Monate betragen.

Ja, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen, können Sie uns das Datum des Vertragsendes innerhalb Ihrer Bestellung mitteilen. Wir merken diesen Termin dann für Ihre Belieferung vor.

Für den Zählerstand am Anfang und am Ende Ihrer Stromlieferung wird sich jeweils Ihr Netzbetreiber bei Ihnen melden, um einen Zählerstand zu erhalten. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Zählerstand in jedem Fall auch Ihrem Netzbetreiber mitzuteilen und sich diesen für Ihre Unterlagen zu notieren.

Nein, durch gesetzliche Vorschriften ist es unmöglich, dass es beim Stromanbieterwechsel zu einer Versorgungsunterbrechung kommt. Der örtliche Ersatzversorger stellt in jedem Fall - auch wenn es einmal zu einem Problem kommen sollte - die jederzeitige Versorgung mit Strom sicher.

Zahlung und Abrechnung

Die Novalnet AG ist ein von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) beaufsichtigtes Zahlungsinstitut, welches wir beauftragt haben, um unsere Prozesse zu optimieren. Seien Sie daher unbesorgt, die Zahlungen werden von der Novalnet AG für uns eingezogen. Sie können die Details, wie bspw. Vertragskontonummer oder die Grünwelt Wärmestrom GmbH, auch aus dem Verwendungszweck der Abbuchung entnehmen.
                                    

Wir ermitteln zunächst Ihren voraussichtlichen Rechnungsbetrag für das kommende Jahr und teilen ihn danach auf gleichbleibende monatliche Abschlagsbeträge auf, so dass es bei der Abrechnung zu einer möglichst geringen Differenz kommt. Den genauen Betrag und die Zahlungstermine finden Sie in Ihrer Lieferbestätigung. Sie können Ihre Abschläge per SEPA-Lastschrift oder per Überweisung bezahlen.

Der Grundpreis ist eine feste jährliche Grundgebühr in Ihrem Vertrag und wird jeweils pro Monat abgerechnet. Der Arbeitspreis ist das variable Entgelt pro verbrauchter Kilowattstunde Strom.

Der zu erwartende Rechnungsbetrag für das kommende Jahr wird in monatliche Abschläge aufgeteilt, so dass am Ende des Abrechnungsjahres eine möglichst geringe Differenz entsteht. Dazu wird der Verbrauch mit dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde multipliziert, hinzu kommt die jährliche Grundgebühr. Das Ergebnis ergibt aufgeteilt auf die einzelnen Monate den monatlichen Abschlagsbetrag. Ein eventuell vereinbarter Neukundenbonus ist in den monatlichen Abschlägen nicht enthalten, da dieser zu den im Vertrag vereinbarten Terminen an Sie ausgezahlt wird.

Für die Berechnung Ihres Abschlags verwenden wir die jeweils zuletzt bekannte Verbrauchsmenge für ein Jahr. Sofern Sie unterjährig Ihren Abschlag ändern möchten, können Sie dies zusammen mit einer Zählerstandablesung bei unserem Kundenservice beauftragen. Sofern sich der Jahresverbrauch geändert hat, passen wir anschließend Ihren Abschlagsplan an.

Nach einem Belieferungsjahr werden wir Sie zunächst bitten, uns Ihren Zählerstand mitzuteilen. Danach erstellen wir auf Basis dieser Zählerstandswerte sowie anhand von Angaben Ihres zuständigen Netzbetreiebrs vor Ort Ihre Verbrauchsrechnung für das vergangene Jahr und versenden diese an Sie.

Unsere günstigen Stromtarife setzen sich aus einer Vielzahl an Preisbestandteilen zusammen. Dazu gehören neben den Einkaufs- und Vertriebskosten die Netzentgelte, hoheitliche veranlasste Belastungen sowie Steuern und Abgaben. Auf unserer Seite Strompreisinformationen können Sie sich die Preisbestandteile detailliert ansehen.

In einigen Tarifen bieten wir Ihnen einen Neukundenbonus an. Dieser Bonus kann in Form einer prozentualen Gutschrift auf die Gesamtkosten der Stromlieferung innerhalb des ersten Belieferungsjahres oder in Form einer Überweisung nach einer bestimmten Anzahl von Tagen nach Lieferbeginn gewährt werden. Die jeweiligen Bedingungen sowie die Höhe des Bonus sind abhängig von Ihrem Tarif und werden in Ihrem Auftragsformular sowie der Vertragsbestätigung für Sie genau dargestellt.

Wenn wir eine eingeschränkte Preisgarantie vereinbart haben, dürfen wir in diesem Zeitraum die Preise nicht ändern. Ausgenommen sind Änderungen der EEG-Umlage, der KWK-Umlage, der Umlage nach § 19 StromNEV, der Offshore-Haftungs-Umlage, der Umlage für abschaltbare Lasten, der Konzessionsabgabe, der Strom- und der Umsatzsteuer. Ausgenommen sind ferner Preisänderungen, soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende Belastungen oder Entlastungen wirksam werden. Für Preisänderungen gilt § 6 unserer AGB.

Umzug und Einzug

Ihren Umzug teilen Sie uns bitte mindestens zwei Wochen vorher mit, zum Beispiel über unser Kontaktformular. Gerne beliefern wir Sie auch an Ihrer neuen Anschrift mit unseren günstigen Tarifen. Kontaktieren Sie uns dazu bitte telefonisch oder per E-Mail und wir unterbreiten Ihnen gerne ein attraktives Angebot.

Wenn Sie als Erstbewohner in eine neue Immobilie einziehen und dort zu den günstigen Grünwelt-Tarifen beliefert werden möchten, kann das bis zu 6 Wochen nach Ihrem Einzug auch noch rückwirkend geschehen. Andernfalls wird Sie der örtliche Grundversorger zunächst übergangsweise in Ihrer neuen Wohnung mit Strom versorgen. Teilen Sie uns bitte Ihren gewünschten Belieferungsbeginn im Rahmen Ihrer Bestellung mit.

Wenn Sie in eine Wohnung einziehen, benötigen wir von Ihnen unter anderem das geplante Einzugsdatum sowie die Zählernummer der betreffenden Wohnung. Die erhalten Sie in der Regel auf Anfrage bei Ihrem zukünftigen Vermieter.

Technische Fragen

Eine Kilowattstunde ist eine Energieeinheit. Damit ist die Menge an Energie gemeint, die bei einer Leistung von 1.000 Watt pro Stunde abgegeben oder aufgenommen wird.

Nein, Sie müssen keinerlei Änderungen an Ihrem Stromanschluss vornehmen. Es ist auch kein Austausch des Zählers erforderlich.

Nein, durch gesetzliche Vorschriften ist es unmöglich, dass es beim Stromanbieterwechsel zu einer Versorgungsunterbrechung kommt. Der örtliche Ersatzversorger stellt in jedem Fall - auch wenn es einmal zu einem Problem kommen sollte - die jederzeitige Versorgung mit Strom sicher

Wir werden Sie jeweils am Ende eines Belieferungsjahres bitten, Ihren Zählerstand abzulesen und online zu übermitteln. Zusätzlich kann der örtliche Netzbetreiber Ablesungen vornehmen.

Bei Störungen in der Stromversorgung ist wie bisher Ihr örtlicher Netzbetreiber der Ansprechpartner. Dieser ist verpflichtet, auch weiterhin Störungen zu beheben. Wir zahlen für Betrieb und Wartung von Zähler und Stromnetz ein Nutzungsentgelt, das in Ihrem Preis bereits enthalten ist.

Alle personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen des Stromliefervertrags von Ihnen erhalten, werden streng gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt. Das bedeutet: Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung, zur Betreuung und Beratung Ihres Strombezugs bei uns. Grünwelt wird keine Daten an Dritte verkaufen oder anderweitig vermarkten.

Unser günstiger Strom fließt wie bisher durch das Stromnetz zu Ihrem Hausanschluss. Dazu werden die bereits bestehenden Rohre und Leitungen genutzt, für die wir an den Stromnetzbetreiber ein Nutzungsentgelt entrichtet. Diese Gebühren sind in Ihrem Strompreis selbstverständlich bereits enthalten.

Weitere Fragen

Unseren Kundenservice erreichen Sie einfach und bequem über unser Kontaktformular

Wir möchten jederzeit fair und freundlich mit unseren Kunden umgehen. Sofern es dennoch einmal Anlass zu einer Beschwerde gibt, haben wir eine Beschwerdestelle eingerichtet. Diese erreichen Sie über die Kontaktdaten unseres Kundenservice. Wenn wir innerhalb von vier Wochen keine Lösung für das Problem finden konnten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel. (030) 27 57 24 00, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, zur Streitbeilegung wenden. Die Kontaktdaten des Verbraucherservice der zuständigen Regulierungsbehörde lauten: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Strom, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice Elektrizität/Strom, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr: (030) 22480-500 oder (01805) 101000, bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min), Telefax: (030) 22480-323; E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Informationen zur Online-Bestellung

Ihre Bestellung ist mit 5 Klicks abgeschlossen und läuft wie folgt ab:

Im ersten Schritt teilen Sie uns über den Tarifrechner Ihre Postleitzahl und Ihren voraussichtlichen Jahresenergieverbrauch mit.

Im zweiten Schritt erhalten Sie von uns Ihr Preisangebot und können ggf. aus mehreren Tarifangeboten per Klick auswählen.

Im dritten Schritt teilen Sie uns Ihre persönlichen Daten, Ihre Rechnungs- und Lieferanschrift sowie weitere Angaben zu Ihrem bisherigen Vertragsverhältnis und Ihrem Zähler mit.

Im vierten Schritt teilen Sie uns Ihre gewünschte Zahlungsart mit.

Im fünften Schritt kontrollieren Sie, ob Ihre Angaben richtig sind. Sie erhalten eine Zusammenfassung Ihrer Angaben. An dieser Stelle haben Sie noch keine Bestellung abgegeben und können - sofern notwendig - Änderungen Ihrer Angaben vornehmen. Erst durch Anklicken des Bestellen-Buttons geben Sie Ihre Bestellung ab.

Nach Abgabe Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestätigungsseite. Sofern Sie eine E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail. Diese stellt noch keine Annahme Ihrer Bestellung auf Abschluss eines Energieliefervertrags dar, sondern dient lediglich der Bestätigung des Eingangs Ihres Angebots.

Es werden nur Bestellungen von Verbrauchern mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und in deutscher Sprache entgegengenommen. Durch Anklicken des Bestellen-Buttons im fünften Schritt des Bestellvorgangs geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Energieliefervertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Kundenauftrages (Angebot) durch unsere Vertragsbestätigung zustande und beginnt mit der Aufnahme der Energiebelieferung. Die Erteilung der Vertragsbestätigung durch uns erfolgt unverzüglich nach Zugang des Vertragsangebots.

Der Vertragstext wird von uns gespeichert und wird Ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Fragen zum Ökostrom

Sie erhalten bei Grünwelt Energie ausschließlich Ökostromprodukte mit TÜV NORD-Zertifikat aus europäischer Wasserkraft. Alle Informationen zur Ökostrom-Zertifizierung finden Sie unter Unser Ökostrom.

Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, Ökostrom zu günstigen Preisen anzubieten. In vielen Fällen sind unsere Tarife daher deutlich günstiger als der örtliche Grundversorger und viele konventionelle Stromangebote. In unserem Tarifrechnerkönnen Sie Ihr Ersparnispotenzial einfach und bequem berechnen.

Der günstige Grünwelt Strom wird in europäischen Wasserkraftwerken erzeugt. Die Herkunft unseres Ökostroms können Sie unter Unser Ökostrom transparent einsehen.