Preisbremse

Die Bundesregierung hat, um den massiv gestiegenen Energiekosten entgegenzuwirken und die Verbraucher zu entlasten, die sogenannte Strompreisbremse beschlossen. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen zu der Strompreisbremse beantwortet. Falls Sie weitere Fragen haben, unser Kundenservice beantwortet diese gerne.

FAQ’s zur Strompreisbremse

Wie viel Sie von der Strompreisbremse profitieren bzw. wie hoch Ihr Entlastungskontingent ist, hängt von Ihrem Verbrauch ab. Stromkundinnen und -kunden die bisher weniger als 30.000 kWh im Jahr verbraucht haben, müssen für 80% ihres bisherigen Stromverbrauchs nur einen Bruttopreis von 40 ct/kWh zahlen. Dieser Preis beinhaltet bereits die Netzentgelte, die Messstellenentgelte und die staatlich veranlassten Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer.

Für Stromkundinnen und –kunden die bisher mehr als 30.000 kWh im Jahr verbraucht haben, zahlen für 70% ihres bisherigen Verbrauchs 13 ct/kWh zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Für den übrig gebliebenen Verbrauch zahlen Sie wie gewohnt die vertraglich vereinbarten Preise.

Dies hängt maßgeblich von Ihrer Entnahmestelle ab. Wird dieser über einen Standardlastprofil (in der Regel bei vielen privaten Haushalten) bilanziert, wird die jeweils aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers verwendet. Somit beträgt das Entlastungskontingent 80% bzw. 70% von dieser Jahresverbrauchsprognose.

Falls die Entnahmestelle nicht über ein Standardlastprofil bilanziert wird, wie bspw. bei einem intelligenten Messystem oder registrierender Leistungsmessung, beträgt das Entlastungskontingent 80% bzw. 70% des Verbrauchs des Kalenderjahres 2021.

Sie brauchen erstmal nichts zu tun. Die Entlastung erfolgt automatisch ab dem 01.03.2023, indem die monatlichen Abschläge angepasst werden. Diesbezüglich werden wir Sie bis Ende Februar 2023 nochmals informieren.

Die Entlastungen für Januar und Februar 2023 werden in März berücksichtigt, sodass die beiden Abschläge erstmal regulär geleistet und in März verrechnet werden.

Die Energiepreisbremsen für Strom und Gas sind zum 31.12.2023 ausgelaufen.

Wenn Sie im Verlauf des Jahres 2023 zu Grünwelt wechseln, profitieren Sie weiterhin von der Strompreisbremse. Jedoch dürfen wir Ihnen erst dann die Entlastung weitergeben, wenn Sie uns eine Rechnungskopie Ihres Vorversorgers vorlegen und sicherstellen, dass wir für die Entlastung das richtige Entlastungskontingent zugrunde legen können. Der Entlastungbetrag kann sich aufgrund der unterschiedlichen Preisen zwischen uns und Ihrem Vorversorger ändern. Das Entlastungskontingent bleibt jedoch gleich.

Das Entlastungskontingent wird anhand des prognostizierten Jahresverbrauchs vom Netzbetreiber ermittelt. Leider haben wir als Grünwelt keinen Einfluss darauf.

Rechner für die Strompreisbremse

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Unsere Energiespartipps helfen Ihnen weiter.